AGB

1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern. Einkaufsbedingungen des Käufers haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung.

2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Uns erteilte Lieferaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung oder Rechnungserteilung als angenommen. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Das Gleiche gilt für alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Aufträgen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Besteller die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen.

3. Preise
Unsere Preise gelten ab Lager oder Werk. Sie verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Spesen. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Besondere nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen wie z. B. Montageleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens am Tag der Abnahme zur Zahlung fällig. Die Monteurtätigkeit wird nach den gültigen Kostensätzen berechnet, abhängig vom Aufwand und unabhängig vom Erfolg. Nach Abschluss des Serviceeinsatzes bzw. am Ende jeder Arbeitswoche hat der Besteller auf dem vorgelegten Service-Protokoll die aufgewendeten Stunden zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist für den Besteller verbindlich.

4. Lieferanten- bzw. Kundenschutz
Werden Maschinen von uns nicht ab Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekanntgegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift an dritte Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegengesetzten Fall hat der Angebotsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.

5. Lieferung / Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann auf den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe an den Frachtführer. Für Transportschäden haften wir nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware die Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Bei Verzögerung des Versands aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Umdisposition oder Nichtlieferung unserer Lieferanten, höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung oder Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreiten der Lieferzeit sind gegen uns ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vor Abholung ohne Abzug fällig. Schecks werden nach Vereinbarung angenommen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise einer Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwelche Beanstandungen nicht zur Kürzung oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Erfolgt die Abholung der Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Kaufpreis einschl. MWSt. spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung werden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet, ohne dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann als erfüllt, wenn der Lieferer den vollen EUR-Betrag zur freien Verfügung erhalten hat.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschränktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern, sie in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden. Im Falle eines Wiederverkaufs gilt der erweitererte Eigentumsvorbehalt.

8. Gewährleistung
Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Werden dem Käufer Zeichnungen, Pläne oder Anleitungen übergeben, geschieht das nur als Service und im vorhandenen Umfang ohne jede Verbindlichkeit. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzpflicht als bedingungsgemäß angenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Später erhobene Reklamationen können nicht anerkannt werden. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschließen. Für Mängel an besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen wie Zahnrädern, Büchsen, Hebeln, Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen. Geschweißte und geriegelte Maschinen gelten als bruchfrei.
Für fabrikneue Maschinen, die direkt beim Hersteller gekauft wurden, haften wir ein halbes Jahr ab Gefahrübergang nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Alle neuen Maschinen und Werkzeuge sind unverzüglich nach Erhalt auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und erkennbare Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften schriftlich zu melden. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden aufgrund von unsachgemäßer oder ungeeigneter Behandlung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsstoffe. Die Gewährleistungspflicht entfällt ebenfalls, wenn der Käufer ohne vorherige Benachrichtigung und Zustimmung Reparaturmaßnahmen durchführt oder durch Dritte durchführen lässt. Dem Lieferer ist die zur Ausbesserung und Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf diejenigen Ansprüche, die wir mit Erfolg gegenüber unseren Vorlieferanten geltend machen können.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozeß, ist Marienberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Verbindlichkeit des Vertrages
Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustandegekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind.

Stand: 08/2013